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   BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R   

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https://dejure.org/2005,1497
BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R (https://dejure.org/2005,1497)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R (https://dejure.org/2005,1497)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R (https://dejure.org/2005,1497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens - visuelle Wahrnehmung - Hirnschädigung - Cerebralschaden - Kognition - "Benennen" -Können - "Erkennen" -Können

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Blindheit aufgrund schwerer Hirnschädigung - Anspruch auf Blindengeld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Blindengeld; Begriff der Blindheit; Umfang der faktische Blindheit; Abgrenzung zu Störungen aus dem Bereich der seelisch-geistigen Behinderung; Abgrenzung zwischen Erkennen-Können und Benennen

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zivilblindenpflegegeld bei Blindheit durch Hirnschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • isar-projekt.de (Kurzinformation)

    Kindern mit cerebralen Sehschädigungen steht Blindengeld zu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blindengeld auch für hirnorganisch schwer geschädigte Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 76
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Denn der im ZPflG und BayBlindG durchgängig verwendete - hier umstrittene und entscheidungserhebliche - Blindheitsbegriff stimmt gewollt mit dem Blindheitsbegriff überein, der von in den Bezirken anderer Landessozialgerichte geltenden landesrechtlichen Blindengeldgesetze zu Grunde gelegt wird (vgl BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung des BSG hat bereits geklärt, dass für faktische Blindheit nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 -).

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Zu den sonstigen, nicht durch eine Herabsetzung der Sehschärfe erfassten Störungen des Sehvermögens rechneten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zwar auch visuelle Verarbeitungsstörungen; aber nur dann, wenn sie sich von einer generalisierten cerebralen Störung abgrenzen ließen, die erst das "Benennen-Können" nicht bereits das "Erkennen-Können" betreffe (Hinweis auf BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 2).

    Die Rechtsprechung des BSG hat bereits geklärt, dass für faktische Blindheit nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 -).

  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 1/86

    Revision

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Die pauschale Bezugnahme auf verschiedene, im vorinstanzlichen Verfahren abgegebene versorgungsärztliche Stellungnahmen reicht insoweit nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 28).
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt das Gericht, wenn es einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz anwendet (BSG 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG SozR § 128 SGG Nr. 72, 89).
  • LSG Bayern, 27.07.2004 - L 15 BL 1/02

    Blindengeld und visuelle Verarbeitungsstörungen

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Die Rechtsprechung des BSG hat bereits geklärt, dass für faktische Blindheit nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.1998 - L 5 BL 1/97

    Zur faktischen Blindheit im Sinne des Landesblinden- und Gehörlosengesetz im Land

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R
    Die Rechtsprechung des BSG hat bereits geklärt, dass für faktische Blindheit nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 -).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Eine der Blindheit entsprechende gleich schwere cerebrale Störung des Sehvermögens setzt keine spezifische Sehstörung voraus (Aufgabe von BSG vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Übereinstimmung besteht zudem mit dem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit in § 72 Abs. 5 SGB XII, auf den im Schwerbehindertenrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausweisverordnung) Bezug genommen wird (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 5; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R, BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 6 mwN).

    Das BSG hat bei seiner Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" selbst darauf hingewiesen, dass es sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen könne, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuweisen (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 5, Juris RdNr 34 zum Saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe; zum BayBlindG wieder Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 13; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9-11) .

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hat, dass bei cerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hält er auch daran nicht mehr fest (Aufgabe von BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2) .

    Der Senat hat für den Nachweis einer schweren Störung des Sehvermögens bisher verlangt, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten (vgl BSG Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9) .

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Eine faktische Blindheit im Sinne des BSG-Urteils vom 20.7.2005 (B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2) liege nicht vor, da es an einer spezifischen Sehstörung fehle (Bescheid vom 26.2.2013; Widerspruchsbescheid vom 17.6.2013) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 SB 51/05
    Der Senat hat eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen Dr. P. eingeholt, wobei dieser auf die jüngste Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R - hingewiesen worden ist.

    Deshalb stützt sich auch der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (s. etwa das Urteil vom 31. Januar 2008 - L 13/5 SB 20/05) auf die genannten Anhaltspunkte, wobei hinsichtlich Ziffer 23 Abs. 4 AHP 2008 (= Ziffer 23 Abs. 4 AHP 1996 sowie Ziffer 23 Abs. 4 AHP 2005) eine wichtige Einschränkung greift (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R - FEVS 57, 289 (290 f.)), auf die zurückzukommen ist.

    Die Klägerin ist jedoch gleichwohl blind im Sinne der AHP 2008, Nr. 23 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; Urt. vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, FEVS 57, 289 (290 f.)).

    Als blind gilt nach der neueren Rechtsprechung des BSG auch, wer aufgrund schwerer Hirnschädigung visuell nichts wahrnimmt, sofern andere Sinnesmodalitäten wenigstens teilweise noch erhalten sind; dem Ausschluss der visuellen Agnosie in § 23 Abs. 4 AHP ist das BSG vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht gefolgt (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, FEVS 57, 289 (290 f.)).

    Im Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, FEVS 57, 289 (290 f.) hat das BSG ausgeführt, die Abgrenzung zwischen Erkennen-Können und Benennen-Können berücksichtige, dass die visuelle Wahrnehmung nach den Erkenntnissen der Psychologie ein mehrstufiger Prozess sei, an dessen Beginn die Umwandlung physikalischer Energie in neural kodierte Information stehe, in dessen Verlauf eine innere Repräsentation des Objekts aufgebaut und ein Perzept des äußeren Reizes gebildet und an dessen Ende diesem Perzept durch Identifizieren und Einordnen eine Bedeutung zugewiesen werde.

    Die auf anderen Feldern der Sinneswahrnehmung verbliebenen Fähigkeiten waren danach nicht ihrerseits so weit herabgesetzt, dass der Leistungsunterschied zur fehlenden visuellen Modalität unbeachtlich wäre (BSG, Urt. v. 20. Juli 2005, a. a. O., S. 290); folglich lag eine spezifische Störung des Sehvermögens vor.

    Bei umfangreichen, komplexen Hirnschäden muss sich in diesen Kombinationsfällen allerdings eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen, wozu genügt, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten des Gehirns (BSG, Urt. v. 20. Juli 2005, a. a. O.; Sächsisches LSG, a. a. O.).

    Dies ist bei einem Wachkomapatienten nicht der Fall (BSG, Urt. v. 20. Juli 2005, a. a. O.; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Januar 2006 - L 15 BL 1/05 -, zit. nach juris).

    Hingegen ist eine spezifische Störung des Sehvermögens und mithin das Vorliegen von Blindheit im Rechtssinne anzunehmen, wenn andere Sinnesmodalitäten wenigstens teilweise noch erhalten sind, etwa hinsichtlich der Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeit sensorischer oder taktiler Reize, des Hör-, Geruchs- oder Tastsinns (vgl. BSG, Urt. v. 20. Juli 2005, a. a. O.; ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - L 15 BL 4/03 -, zit. nach juris, Rn. 20 des juris-Umbruchs).

    Das BSG hat es im Urteil vom 20. Juli 2005, a. a. O., S. 290 f., für ausreichend erachtet, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten, und hat ausgeführt, zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens genüge diese Feststellung.

  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Eine inhaltlich vollständige Übereinstimmung der rechtlichen Voraussetzungen für den Begriff der Blindheit in der mit den AHP inhaltsgleichen AnlVersMedV einerseits und nach dem BayBlindG andererseits, insbesondere zur visuellen Agnosie, besteht nicht und hat das BSG bereits früher nicht angenommen (vgl Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 10 "dagegen"; vgl zur "Neuinterpretation des Blindheitsbegriffs": Löbner, Behindertenrecht 2018, 63, 64) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2009 - L 13 SB 62/04

    Zuerkennung des Merkzeichens "B1" (Blindheit) nach Maßgabe der in den

    Hierzu sei darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9 a BL 1/05 R - entschieden habe, dass als blind auch derjenige gelte, der aufgrund schwerer Hirnschädigung visuell nichts wahrnehme, sofern andere Sinnesmodalitäten zumindest teilweise noch vorhanden seien.

    Allerdings ergibt sich für das hier interessierende Merkzeichen "Bl", das auf den Begriff der Blindheit i. S. des § 72 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Bezug nimmt, aufgrund dieser Bezugnahme eine bedeutsame Einschränkung (vgl. dazu BSG, Urt. vom 20. Juli 2005 - B 9 a BL 1/05 R 1=5 R -, BSGE 95, 76 = FEVS 57, 298 - zit. nach juris, Rz. 18), auf die noch zurückzukommen sein wird.

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 = 3-5910 § 76 BSHG Nr. 2 - zit. nach juris, Rz. 35 und vom 20. Juli 2005, aaO) der Ansicht, dass ein Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens durch eine Agnosie nicht von vorneherein ausgeschlossen wird (so schon Urt. vom 17. Juni 2008 - L 13 SB 51/05).

    Denn unter den Begriff der faktischen Blindheit, der Störung des Sehvermögens i. S. des § 72 Abs. 5 SGB XII, auf den § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV für die Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" Bezug nimmt, ist auch die visuelle Agnosie zu fassen (BSG, Urt. vom 20. Juli 2005, aaO, Rz. 18), weil im Rahmen der faktischen Blindheit nicht nur die Beeinträchtigungen der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit diese in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (BSG, Urt. vom 20. Juli 2005, aaO, Rz. 16 m. w. Nachw.).

    Betreffen die Ausfälle allein das Bennen-Können, so kann von einer faktischen Blindheit, die auch beim Vorliegen einer visuellen Agnosie die Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" rechtfertigen könnte, nicht mehr gesprochen werden (BSG, Urt. vom 20. Juli 2005, aaO).

    Liegen - wie bei der Klägerin - umfangreiche cerebrale Schäden vor, so ist für eine Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" eine weitere Differenzierung in dem Sinne vorzunehmen, dass - im Vergleich zu anderen, möglicherweise ebenfalls eingeschränkten Gehirnfunktionen eine spezifische Störung gerade des Sehvermögens festgestellt werden muss; hierbei genügt allerdings für den zu einer zur faktischen Blindheit führenden Nachweis einer schweren Störung des Sehvermögens - dieser Nachweis obliegt im Rahmen der Beibringungslast dem die Zuerkennung des Merkzeichens begehrenden schwerbehinderten Menschen - , dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten(BSG, Urt. vom 20. Juli 2005, aaO, Rz. 17).

    Soweit es um die Verarbeitungsfähigkeit der Sinneseindrücke im Gehirn geht, wird dem dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. vom 31. Janua1 1995, aaO, und vom 20. Juli 2005, aaO), der sich der Senat angeschlossen hat, für die Frage der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" bei sog. kombinierten Krankheitsbildern auch geprüft werden muss, ob die Störung des Sehvermögens schwerpunktmäßig durch eine Störung der visuellen Wahrnehmung oder durch die Wahrnehmung in anderen Modalitäten verursacht wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

    Auch cerebrale Schäden, die zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, sind beachtlich, wenn sie bereits das Erkennen-Können und nicht erst das Benennen-Können betreffen (Anschluss an BSG, Urt. v. 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Denn die Festlegungen der AHP sind nach der Rechtsprechung des BSG dann nicht beachtlich, wenn sie hinter Erkenntnissen der Wissenschaft und der Rechtsprechung zurückbleiben, wie das BSG für die Definition der Blindheit bereits mit Urteil vom 20.7.2005 festgestellt hat (B 9a BL 1/05 R = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, sind für die Beurteilung nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes zu berücksichtigten, sondern alle Störungen des Sehvermögens, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl. erneut BSG v. 20.7.2005, a.a.O., m. zahlr. Hinw. auf die vorangegangene Rspr.).

    Ausfälle allein des Benennen-Könnens erfüllen mithin die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht, wie die Rechtsprechung wiederholt etwa in Bezug auf ein vollständiges apallisches Syndrom angenommen hat (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg v. 29.1.2009 - L 11 SB 284/09; LSG Bayern v. 1.8.2006 - L 15 BL 13/05 - sowie v. 17.1.2006 - L 15 BL 1/05; SG Stuttgart, a.a.O.).

    Die angesprochene Rechtsprechung versteht "Sehen" unter Bezug auf entsprechende neuropsychologische Erkenntnisse demgegenüber ausdrücklich als Prozess, der verschiedene Stufen durchläuft und auf jeder Stufe - bis in das Gehirn - eine "Verarbeitung" des visuellen Reizes bereits für das Erkennen erfordert (vgl. insb. erneut BSG v. 20.7.2005, a.a.O.).

    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

  • LSG Bayern, 27.03.2014 - L 15 BL 5/11

    Bei der Beurteilung der Wahrnehmungsmodalitäten zur Abgrenzung einer spezifischen

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 31.01.1995, Az.: 1 RS 1/93, 26.10.2004, Az.: B 7 SF 2/03 R, und 20.07.2005, Az.: B 9a BL 1/05 R) stehen auch cerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Diese Rechtsprechung ist aus Sicht des Senats - nicht nur wegen der bereits durch das BSG in der Entscheidung vom 20.07.2005 (a.a.O.) hervorgehobenen Schwierigkeit der tatsächlichen Feststellungen ("Im Einzelfall mag es sich allerdings als schwierig erweisen, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuordnen.") - problematisch.

    Bei Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.07.2005, a.a.O.) darüber hinaus eine weitere Differenzierung erforderlich, um von Blindheit im Sinne des Art. 1 Abs. 2 BayBlindG ausgehen zu können: Es muss sich im Vergleich zu anderen - möglicherweise ebenfalls eingeschränkten - Gehirnfunktionen eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen.

    In der genannten Entscheidung des BSG (Urteil vom 20.07.2005, a.a.O.) hat dieses lediglich festgelegt, dass es zum Nachweis einer zur faktischen Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens insoweit genüge, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen sei als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten.

  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

    Eine faktische Blindheit im Sinne des BSG-Urteils vom 20.07.2005 (a. a. O.) liege ebenfalls nicht vor, da es an einer spezifischen Sehstörung fehle.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Entscheidungen vom 31.01.1995, Az.: 1 RS 1/93, 26.10.2004, Az.: B 7 SF 2/03 R, 20.07.2005, Az.: B 9a BL 1/05 R, und 11.08.2015, Az.: B 9 BL 1/14 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

  • SG Stuttgart, 30.06.2010 - S 24 SB 1531/08

    Schwerbehindertenrecht - Begriff der Blindheit - Anforderungen der Zuerkennung

    dazu BSG, Urt. v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2; Baur , in: Mergler/Zink, SGB XII, § 72 SGB XII Rz. 16 m. w. N. (Stand: Januar 2006),.

    BSG, Urt. v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2 m. w. N.; siehe statt vieler auch LSG Nds.-Br., Urt. v. 30.06.2009 - L 13 SB 62/04, juris, st. Rspr.; Bay. LSG, Urt. v. 01.08.2006 - L 15 BL 13/05, juris; Urt. v. 17.01.2006 - L 15 BL 1/05, juris; Sächs. LSG, Urt. v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04, juris.

    BSG, Urt. v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2 m. w. N.; siehe z. B. auch LSG Nds.-Br., Urt. v. 30.06.2009 - L 13 SB 62/04, juris, st. Rspr.; Bay. LSG, Urt. v. 01.08.2006 - L 15 BL 13/05, juris; Urt. v. 17.01.2006 - L 15 BL 1/05, juris; Sächs. LSG, Urt. v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04, juris.

    BSG, Urt. v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2 m. w. N.; auch LSG Bln.-Bbg., Urt. v. 29.01.2009 - L 11 SB 284/08, juris; Bay. LSG, Urt. v. 01.08.2006 - L 15 BL 13/05, juris; Urt. v. 17.01.2006 - L 15 BL 1/05, juris.

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 15/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen

    Nach zeitweiligem Ruhen des Verfahrens hat der Senat den Beteiligten das Urteil des BSG vom 20.07.2005 (B 9a BL 1/05 R) zugeleitet und, nachdem die Klägerin Berichte der von ihr besuchten Förderschule (15.11.2005) und der HNO-Ärztin H. (11.11.2005) vorgelegt hatte, weitere Berichte dieser Einrichtung (Förderschule/Heilpädagogische Tagesstätte) sowie ein sonderpädagogisches Gutachten (Sonderschullehrerin M.B. , 28.08.2003) beigezogen und einen Bericht der Kinderärztin Dr.W. vom 06.12.2005 eingeholt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (31.01.1995, 1 RS 1/93 = SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; 26.10.2004, B 7 SF 2/03 R; 20.07.2005, B 9a BL 1/05 R) ist es zwar für die Feststellung faktischer Blindheit im Sinn der Nr. 2 nicht maßgeblich, auf welchen Ursachen die Störung des Sehvermögens beruht und ob das Sehorgan selbst geschädigt ist.

    Denn abgesehen davon, dass entsprechend den schlüssigen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen K. die Klägerin in der Lage ist, visuelle Reize einer bestimmten Qualität aufzunehmen, zu verarbeiten und reproduzierbar mit entsprechendem Verhalten zu reagieren, was eine kognitive Verarbeitung ("Erkennen-Können") belegt, ist nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.07.2005, a.a.O.) bei Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden eine weitere Differenzierung erforderlich: Es muss sich im Vergleich zu anderen - möglicherweise ebenfalls eingeschränkten - Gehirnfunktionen eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen.

    Dass der vom Sachverständigen K. festgestellte, oberhalb des Grenzwerts des Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBlindG liegende Visus von 0, 05 bis 0, 06 durch das Hinzutreten von cerebralen Verarbeitungsstörungen, die das Erkennen-Können betreffen, zu einem Zustand faktischer Blindheit verstärkt wird, ist damit nicht bewiesen (vgl. BSG vom 31.01.1995 und 20.07.2005, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - L 13 SB 385/14

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 13 SB 145/10
  • LSG Bayern, 05.08.2008 - L 15 B 475/08

    Anforderungen an die Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 1/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG);

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 16/04

    Anspruch einer Rechtsnachfolgerin auf Blindengeld als Ausgleich der

  • LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 BL 17/12

    Anspruch auf Blindengeld

  • SG Bremen, 18.05.2006 - S 3 SB 215/05
  • SG Aachen, 18.03.2016 - S 18 SB 1110/14

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "Bl" ;

  • LSG Bayern, 11.07.2006 - L 15 BL 8/05

    Anspruch eines Blinden mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern auf

  • SG Osnabrück, 24.06.2009 - S 9 SB 231/07

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" für Blind für einen u.a. an visueller Agnosie

  • LSG Bayern, 01.08.2006 - L 15 BL 13/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayer. Blindengeldgesetz (BayBlindG); Nachweis

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11

    Schwerbehindertenrecht - Landesblindengeld Sachsen-Anhalt - faktische Blindheit -

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 5/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) für

  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 15 BL 4/03

    Anspruch auf Blindengeld zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen;

  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07

    Blindengeld, Sachverständigengutachten, Beeinträchtigung der Sehschärfe,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 5 SB 113/14
  • SG München, 30.11.2016 - S 11 BL 1/13

    Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz

  • BSG, 06.10.2014 - B 9 BL 1/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - bayerisches

  • SG Landshut, 14.02.2006 - S 15 BL 3/03

    Maßgeblichkeit des tatsächlichen Verlustes der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 13 SB 148/14

    Merkzeichen BL - BLEPHAROSPASMUS

  • LSG Bayern, 02.12.2008 - L 15 BL 11/07

    Sonderrechtsnachfolge des verstorbenen Ehemannes - Gewährung von Blindengeld nach

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 SB 4253/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - gleichzuachtende Störung

  • BSG, 30.06.2014 - B 9 BL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 SB 284/08

    Zuerkennung des Merkzeichens "Blindheit" bei apallischem Syndrom nach Herzinfarkt

  • LSG Hamburg, 01.11.2011 - L 4 SB 9/10
  • BSG, 31.03.2016 - B 3 KR 62/15 B
  • BSG, 15.04.2015 - B 9 BL 1/15 BH

    Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz

  • LSG Sachsen, 21.12.2005 - L 6 SB 11/04

    Prüfung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2009 - 12 A 535/09
  • SG München, 21.01.2014 - S 4 BL 3/11

    Landesblindengeld

  • VG Münster, 11.07.2012 - 6 K 2294/11

    Bewilligung von Blindengeld bei Nachweis der Blindheit

  • BSG, 13.07.2009 - B 9 SB 3/09 BH
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 2/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG);

  • BSG, 17.12.2013 - B 9 SB 61/13 B
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12

    Einlegen einer Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2015 - L 4 KR 498/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 386/13
  • SG Nürnberg, 15.12.2010 - S 15 BL 1/08
  • BSG, 13.12.2007 - B 9/9a BL 1/07 B
  • VG Münster, 07.11.2006 - 5 K 1866/05

    Anspruch eines Blinden auf Blindengeld als Ausgleich der durch die Blindheit

  • SG Landshut, 20.11.2014 - S 15 BL 3/13

    Kein Blindengeld wegen Sehunfähigkeit aufgrund Alzheimer-Demenz

  • BSG, 27.12.2012 - B 9 SB 57/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2011 - L 10 SB 160/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 11 B 22/07
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 SB 3179/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 8 SO 189/09
  • SG Oldenburg, 02.12.2005 - S 11 SB 346/04
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